Um Transparenz und den Zugang zu Information zu sichern, sind die Rathäuser seit dem 1. Mai 2008 verpflichtet, auf ihren Webseiten öffentliche Ausschreibungen und Wettbewerbe bekannt zu geben. Gesetz 30/2007 vom 30. Oktober über Verträge auf dem öffentlichen Sektor. (Veröffentlicht im BOE Nr. 261, am 31.Oktober 2007) Der Inhalt dieser Seite dient ausschließlich der Information. |


